Schulbetrieb nach den Pfingstferien

Liebe Eltern,

um Unsicherheiten zu nehmen, möchte ich Sie noch einmal darüber informieren, welche Möglichkeiten zum Nachweis eines Testes bestehen: (vgl. Elterninfo vom 04.06.2021)

Der Nachweis über die Testung kann erbracht werden:

  • durch die Teilnahme an einem von der Schule angebotenen Test oder
  • durch Vorlage der Bescheinigung eines anderen Anbieters über ein negatives Testergebnis eines Schnelltests nach § 4a der CoronaVO, wobei die Vorlage am Tag des Testangebots der Schule erfolgen muss und die zugrunde liegende Testung nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Daraus ergibt sich, dass wenn Ihr Kind am Sonntag einen Test z. B. für das Strandbad macht und dieser negativ ist, dieser auch für die Schule am Montag gilt. Ihr Kind darf nur das Dokument am Montag in der Schule nicht vergessen!

Ansonsten verfahren wir die beiden Wochen nach den Pfingstferien, wie in der letzten Info beschrieben.

Ihnen allen ein sonniges Wochenende und dann einen guten Endspurt bis zu den Sommerferien! Denken Sie an unser gemeinsames Ziel beim Stadtradeln und motivieren Sie Ihr Kind mitzuradeln. Als Fördervereinsmitglied sind Sie herzlich eingeladen dies auch zu tun.

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