Leitfaden bei einem Schulunfall

…, ob kleine Schramme vom Sportunterricht oder schwere Verletzung nach einem Fahrradsturz auf dem Schulweg:

Für Eltern ist es beruhigend zu wissen, dass alle Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg von der Einschulung bis zum Schulabschluss in der Schule, beiallen schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulweg gesetzlich bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unfallversichert sind.

Eltern müssen hierfür keine besondere Versicherung abschließen, die Aufwendungen werden von den Kommunen und dem Land getragen.

Weitere Informationen finden Sie auch hier: Schule | Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)

UKBW_Infoblatt_Schuelerinnen_und_Schueler_2024

 

 

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